SMS- und Messenger-Coupons
SMS- und Messenger-Coupons erreichen Empfänger unmittelbar – gerade deshalb gelten strenge Regeln: ausdrückliche Einwilligung vor dem ersten Versand, niedrige Frequenz, einfache Abmeldung und kurze, vollständige Bedingungen.
Grundregeln
- Ausdrückliche Einwilligung: SMS- und Messenger-Werbung ohne vorherige Einwilligung ist grundsätzlich unzulässig; die Einwilligung muss den Kanal ausdrücklich umfassen und dokumentiert sein.
- Frequenz: Mobile Kanäle verzeihen keine Taktung wie E-Mail – wenige, relevante Nachrichten pro Monat sind die Obergrenze, sonst kündigt der Kanal sich selbst.
- Abmeldung: Ein einfacher Opt-out-Weg (z. B. Antwort „STOP“ oder Link) gehört in jede Nachricht und muss sofort wirken.
- Kurze, klare Bedingungen: Code, Vorteil, Mindestbestellwert und Enddatum müssen in die Nachricht passen; für Details auf eine Landingpage mit vollständigen Bedingungen verlinken.
- Keine ungefragte Massenwerbung: Gekaufte Nummernlisten und „Kaltakquise“ per Messenger sind rechtlich wie reputativ ein Totalrisiko.
WhatsApp und andere Messenger
Messenger-Plattformen haben eigene, sich ändernde Business- und Template-Regeln (Opt-in-Anforderungen, zulässige Nachrichtentypen, Kategorien). Setze Kampagnen dort nur auf Basis der jeweils aktuellen offiziellen Plattformdokumentation auf und dokumentiere den Stand der Prüfung – Pauschalaussagen veralten schnell.
Einsatzszenarien
Sinnvoll sind zeitkritische, hochrelevante Anlässe: Ablauf-Reminder für einen bereits zugestellten Coupon, lokale Aktionen mit kurzem Zeitfenster, Service-nahe Nachrichten mit Vorteil. Einmalcodes (Generator) begrenzen Weitergabe; die Wirkung misst Du wie in jedem Kanal gegen eine Kontrollgruppe.