SMS- und Messenger-Coupons

Von Leo Kobes·Veröffentlicht: 22.07.2026·Zuletzt fachlich aktualisiert am 22.07.2026

SMS- und Messenger-Coupons erreichen Empfänger unmittelbar – gerade deshalb gelten strenge Regeln: ausdrückliche Einwilligung vor dem ersten Versand, niedrige Frequenz, einfache Abmeldung und kurze, vollständige Bedingungen.

Grundregeln

  • Ausdrückliche Einwilligung: SMS- und Messenger-Werbung ohne vorherige Einwilligung ist grundsätzlich unzulässig; die Einwilligung muss den Kanal ausdrücklich umfassen und dokumentiert sein.
  • Frequenz: Mobile Kanäle verzeihen keine Taktung wie E-Mail – wenige, relevante Nachrichten pro Monat sind die Obergrenze, sonst kündigt der Kanal sich selbst.
  • Abmeldung: Ein einfacher Opt-out-Weg (z. B. Antwort „STOP“ oder Link) gehört in jede Nachricht und muss sofort wirken.
  • Kurze, klare Bedingungen: Code, Vorteil, Mindestbestellwert und Enddatum müssen in die Nachricht passen; für Details auf eine Landingpage mit vollständigen Bedingungen verlinken.
  • Keine ungefragte Massenwerbung: Gekaufte Nummernlisten und „Kaltakquise“ per Messenger sind rechtlich wie reputativ ein Totalrisiko.

WhatsApp und andere Messenger

Messenger-Plattformen haben eigene, sich ändernde Business- und Template-Regeln (Opt-in-Anforderungen, zulässige Nachrichtentypen, Kategorien). Setze Kampagnen dort nur auf Basis der jeweils aktuellen offiziellen Plattformdokumentation auf und dokumentiere den Stand der Prüfung – Pauschalaussagen veralten schnell.

Einsatzszenarien

Sinnvoll sind zeitkritische, hochrelevante Anlässe: Ablauf-Reminder für einen bereits zugestellten Coupon, lokale Aktionen mit kurzem Zeitfenster, Service-nahe Nachrichten mit Vorteil. Einmalcodes (Generator) begrenzen Weitergabe; die Wirkung misst Du wie in jedem Kanal gegen eine Kontrollgruppe.